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Kurz nach der
Ausrufung des Deutschen Reiches wurde im Juli 1871
der Deutsche Brauer-Bund in Dresden gegründet. Zweck
des Brauer-Bundes war, wie es in der ersten Satzung
hieß: "Beratung der gemeinschaftlichen
gewerblichen Interessen, Wahrung derselben sowie
Vervollkommnung und Hebung des Gewerbes selbst im
Wege freier Diskussion." Heute sind diese Ziele fortgeschrieben und aktualisiert worden: "Der Zweck des Brauer-Bundes besteht in der Wahrnehmung und Förderung der gemeinsamen Interessen der gesamten Brauwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland, der Förderung eines fairen und der Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs sowie darin, den Erfahrungsaustausch insbesondere auf wirtschaftlichem, rechtlichem, betriebswirtschaftlichem und technischem Gebiet zu fördern. Aufgabe des Brauer-Bundes ist es, den guten Ruf des deutschen Bieres zu erhalten und zu fördern und sich insbesondere für den Erhalt des Reinheitsgebotes einzusetzen." Der Deutsche Brauer-Bund ist ein "Verband der Verbände", das heißt, nicht die einzelnen Brauereien sind Mitglied, sondern regionale und Fachverbände. Dem Deutschen Brauer-Bund gehören vierzehn Mitglieder an, davon zwölf Regional- und zwei Fachverbände. In den Mitgliedsverbänden sind Brauereien aller Größenordnungen organisiert, deren Interessen der Deutsche Brauer-Bund unabhängig von Größe und Unternehmensform gleichermaßen vertritt. Der Deutsche Brauer-Bund ist Mitglied im Europäischen Brauereiverband, der Confédération des Brasseurs du Marché Commun (C.B.M.C.). Anschrift: Deutscher Brauer-Bund e.V. Annaberger Str. 28 53175 Bonn Telefon: 0228 - 959060 Telefax: 0228 - 9590616 Präsident: Dieter Ammer Hauptgeschäftsführer: Rechtsanwalt Peter Hahn Presse: Erich Dederichs |